Der Begriff “Webinar” ist geschützt: diese alternativen Begriffe gibt es
Wie soll das Kind denn heißen, wenn wir es nicht Webinar nennen dürfen? Viele von euch werden es schon gehört oder gelesen haben, der Begriff “Webinar” ist in Deutschland als Wortmarke eingetragen und deshalb bis 2023 zumindest problematisch in der Anwendung. Eigentümer der Marke ist ein Mark Keller aus Kuala Lumpur (“Wo liegt Kuala Lumpur?”) … Continue reading Der Begriff “Webinar” ist geschützt: diese alternativen Begriffe gibt es