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Der Begriff “Webinar” ist geschützt: diese alternativen Begriffe gibt es

Der Begriff “Webinar” ist geschützt: diese alternativen Begriffe gibt es

Wie soll das Kind denn heißen, wenn wir es nicht Webi­nar nen­nen dür­fen? Viele von euch wer­den es schon gehört oder gele­sen haben, der Begriff “Webi­nar” ist in Deutsch­land als Wort­marke einge­tra­gen und deshalb bis 2023 zumin­d­est prob­lema­tisch in der Anwen­dung. Eigen­tümer der Marke ist ein Mark Keller aus Kuala Lumpur (“Wo liegt Kuala Lumpur?”) Con­tin­ue read­ing Der Begriff “Webi­nar” ist geschützt: diese alter­na­tiv­en Begriffe gibt es